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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21   

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https://dejure.org/2021,36846
OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21 (https://dejure.org/2021,36846)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.09.2021 - 2 M 70/21 (https://dejure.org/2021,36846)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. September 2021 - 2 M 70/21 (https://dejure.org/2021,36846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 1 Abs 3 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB
    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Erweiterung und den Umbau eines Verwaltungsgebäudes; städtebauliche Relevanz; grenzüberschreitender Gebietserhaltungsanspruch; Abstandsfläche; Nachbarschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsflächen; Einsichtsmöglichkeiten; Gebietserhaltungsanspruch; unbeplanter Innenbereich; Planungsbedürfnis; Rücksichtnahmegebot; nähere Umgebung; Verschattung; Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Erweiterung und den Umbau von Verwaltungsgebäuden

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf staatliches Einschreiten gegen Um- und Ausbaumaßnahmen an Polizeiinspektionsgebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein grenzüberschreitender Gebietserhaltungsanspruch in faktischen Baugebieten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2018 - 2 M 117/18

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für den Ausbau (Anbau und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
    Die Antragsteller haben keine substantiellen Bedenken gegen die Anwendbarkeit der Rechtsprechung vorgetragen, dass eine Verletzung des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme in der Regel nicht mehr in Betracht kommt, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 - juris Rn. 3; Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2018 - 2 M 117/18 - juris Rn. 23).

    Insbesondere ist es in bebauten Ortslagen in Mitteleuropa regelmäßig unvermeidlich und daher von den Nachbarn hinzunehmen, dass nördlich gelegene Grundstücke von Bebauung auf südlich gelegenen Nachbargrundstücken verschattet werden (Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2018, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 7 B 33/21 - juris Rn. 5; OVG Saarl, Urteil vom 24. Juni 2021 - 2 C 215/19 - juris Rn. 59; BayVGH, Urteil vom 31. März 2021 - 15 N 20.411 - juris Rn. 26; OVG BlnBbg, Beschluss vom 22. Februar 2021 - OVG 10 S 69/20 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 2 BV 06.497
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
    Sie ist auch dann anwendbar, wenn nicht die Frage eines seitlichen, sondern eines rückwärtigen Grenzanbaus im Streit steht (vgl. OVG BlnBbg, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 - juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 7 A 2135/06 - juris Rn. 43, BayVGH, Urteil vom 2. August 2007 - 2 BV 06.497 - juris Rn. 11, jeweils hinsichtlich der § 6 Abs. 1 Satz 3 BauO LSA entsprechenden landesrechtlichen Regelungen).

    In einem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall hat das Gericht ausgeführt, dass dies (nur) der Fall wäre, wenn die nähere Umgebung entsprechend ausgestaltet wäre (BayVGH, Urteil vom 2. August 2007, a.a.O. Rn. 11).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
    Das schließt es aus, ein solches Vorhaben an einem Planungs scheitern zu lassen (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 8/80 - juris, Rn. 16; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 - juris Rn. 25).

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn qualifizierte städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht vorliegen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 - juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
    Ist das nicht der Fall, sondern stellt sich die Struktur der näheren Umgebung des Vorhabens als Gemengelage dar, kommt ein Anspruch auf Abwehr gebietsfremder Vorhaben über § 34 Abs. 2 BauGB nicht in Betracht (Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
    Die Antragsteller haben keine substantiellen Bedenken gegen die Anwendbarkeit der Rechtsprechung vorgetragen, dass eine Verletzung des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme in der Regel nicht mehr in Betracht kommt, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 - juris Rn. 3; Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2018 - 2 M 117/18 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
    Die Werte der DIN 5034-1 sind, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, keine Rechtsvorschriften, die für den Fall einer Verschattung die Grenze des Zumutbaren konkretisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 4 A 4.04 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
    Auf die Grundstücksgrenzen kommt es im Bauplanungsrecht grundsätzlich nicht an (BVerwG, Beschluss vom 28. September 1988 - 4 B 175.88 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
    Das kann der Fall ein, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtsmöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtsmöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden, wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 24.06.2021 - 2 C 215/19

    Normenkontrollantrag, Ausweisung des Plangebiets als urbanes Gebiet nach § 6a

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
    Insbesondere ist es in bebauten Ortslagen in Mitteleuropa regelmäßig unvermeidlich und daher von den Nachbarn hinzunehmen, dass nördlich gelegene Grundstücke von Bebauung auf südlich gelegenen Nachbargrundstücken verschattet werden (Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2018, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 7 B 33/21 - juris Rn. 5; OVG Saarl, Urteil vom 24. Juni 2021 - 2 C 215/19 - juris Rn. 59; BayVGH, Urteil vom 31. März 2021 - 15 N 20.411 - juris Rn. 26; OVG BlnBbg, Beschluss vom 22. Februar 2021 - OVG 10 S 69/20 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Einzelne die Beachtung der Verfahrensvorschriften um ihrer selbst willen erzwingen kann, unabhängig davon, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 1 ZB 13.2010 - juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 4 B 48.05 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 15 N 20.411

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan für Mischgebiet - Verschattung und Besonnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2021 - 7 B 33/21

    Interessenabwägung beim Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 10 S 69.20

    Beschwerde; Baugenehmigung; Befreiung GFZ; Nachbarwiderspruch; Eckbebauung im

  • VGH Bayern, 05.05.2015 - 1 ZB 13.2010

    Der Schutzbereich des vom Abstandsflächenrecht erfassten sog. Wohnfriedens (vgl.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

  • BVerwG, 03.08.1982 - 4 B 145.82

    Kein Anspruch auf Fortführung eines Planaufstellungsverfahrens

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 8.80

    Planungsbedürfnis - Auswirkungen - Öffentliche Belange - Zulässigkeit -

  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Kläranlage im faktischen

  • OVG Sachsen, 23.12.2019 - 1 B 287/19

    Baunachbarstreit; einstweilige Anordnung; Baueinstellungsanordnung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21

    Gestattung von Baumaßnahmen und Nutzungsänderung im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 10 S 26.09
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 B 131.94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2007 - 7 A 2135/06

    Anspruch auf Beseitigung eines Schreinereigebäudes bzw. Unterlassung der Nutzung

  • OVG Hamburg, 13.01.1977 - Bs II 79/76

    Bauleitplanung: Nachbarklage gegen eine Stromfreileitung, Befreiung vom

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2021 - 10 B 2059/20

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen erteilte, auf

  • VG Hamburg, 27.03.2017 - 6 E 3327/17

    Zwischenverfügung hinsichtlich der Flüchtlingsunterkunft am Duvenacker

  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Eine Unterschreitung des geforderten Maßes an Tageslicht oder Besonnung führt insbesondere nicht im Sinne eines absoluten Maßstabs zu ungesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen (zum Ganzen vgl. z.B. BayVGH, U.v. 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - BayVBl 2015, 166 = juris Rn. 35; U.v. 25.2.2022 - 15 N 21.2219 - juris Rn. 20; OVG LSA, B.v. 1.9.2021 - 2 M 70/21 - juris Rn. 55).
  • VG Saarlouis, 21.06.2022 - 5 L 544/22

    Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

    [Vgl. hierzu auch Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 3 Rn. 22; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.09.2021 - 2 M 70/21 -, juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 17.01.2007 - 5 K 49/06 -, juris; vgl. Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht, 2. Aufl. 2005, Abschn. II, Rn. 1.] Demzufolge kann der Antragsteller auch nicht mit dem Vortrag durchdringen, ob und inwieweit das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen wäre, da der Antragsteller als Baunachbar aus dem Gesichtspunkt der objektiv-rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens keine nachbarschützenden Rechte für sich geltend machen kann.
  • VG Saarlouis, 28.10.2021 - 5 L 1081/21

    Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen eine Teilbaugenehmigung bezüglich des

    [Vgl. hierzu auch Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 3 Rn. 22; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.09.2021 - 2 M 70/21 -, juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 17.01.2007 - 5 K 49/06 -, juris; vgl. Bitz/ Schwarz/ Seiler-Dürr/ Dürr, Baurecht, 2. Aufl. 2005, Abschn. II, Rdnr. 1.] Insoweit kann überdies nicht - wie der Antragsteller behauptet - per se davon ausgegangen werden, dass die vormalige auf dem Vorhabengrundstück bestehende Bebauung keine prägende Wirkung mehr hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 3 K 321/17

    Baurechtliche Normenkontrolle -punktueller Abwägungsfehler

    Dieser Sonderfall ist in faktischen Baugebieten nicht denkbar (OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. September 2021 - 2 M 70/21 -, juris Rn. 33).
  • VG Regensburg, 17.09.2021 - RN 6 S 21.1580

    Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichem Nachbarverfahren gegen im vereinfachten

    Die Zulässigkeit eines Vorhabens, das sich einfügt und das Rücksichtnahmegebot nicht verletzt, kann unter dem Gesichtspunkt einer Nachbarrechtsverletzung auch nicht zusätzlich entgegengehalten werden, dass etwa wegen seiner städtebaulichen Relevanz oder wegen seiner ggf. nicht erwünschten städtebaulichen Auswirkungen ein "Planungsbedürfnis" besteht, das dem Vorhaben über die in § 34 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Voraussetzungen hinaus entgegengehalten werden könnte (OVG Magdeburg, B.v. 1.9.2021 - 2 M 70/21, BeckRS 2021, 25536 Rn. 25, beck-online unter Bezugnahme auf Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 141. EL Februar 2021, § 34 Rn. 72).
  • VG Schleswig, 13.01.2022 - 2 B 10006/21

    Kein Abwehrrecht des Nachbarn aus der formellen Baurechtswidrigkeit einer

    Durch das Unterbleiben der Planaufstellung, selbst wenn diese objektivrechtlich geboten sein sollte, kann deshalb der einzelne nicht im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in subjektiven Rechten verletzt sein, und zwar auch nicht dadurch, dass er nicht die Gelegenheit zu Einwendungen erhält, die er in einem Planaufstellungsverfahren hätte und die nur in einem solchen Verfahren sinnvoll ist" (BVerwG, Beschluss vom 03.08.1982 - 4 B 145/82 -, Rn. 4 f., juris; zu der von den Antragstellern angeführten Entscheidung des VG B-Stadt vgl. auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 01.09.2021 - 2 M 70/21 -, Rn. 28, juris).
  • VG Halle, 17.01.2022 - 2 B 270/21
    Insbesondere in bebauten innerörtlichen Bereichen gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in das eigene Grundstück oder Gebäude genommen werden kann, so dass Einsichtsmöglichkeiten regelmäßig hingenommen werden müssen; etwas Anderes kann dann gelten, wenn die Verhältnisse derart beengt sind, dass den Nachbarn praktisch keine Privatsphäre mehr verbleibt (vgl zu alledem OVG LSA, Beschluss vom 1. September 2021 - 2 M 70/21 -, Rn. 59, juris).
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